Zweck des Vereins ist die Entwicklung, Förderung und Begleitung von Freizeitanlagen auf dem Gebiet der Stadt Plauen, insbesondere weiterhin die Förderung der Rekonstruktion, Sanierung, Modernisierung sowie der Traditionsbewahrung und der Erhaltung des Freibades Plauen - Haselbrunn in seiner Funktion als Familienfreizeitanlage der Stadt Plauen. Helfen Sie mit und werden Sie Mitglied - Wir würden uns freuen Sie als neues Mitglied im Förderverein Freibad Haselbrunn begrüßen zu können.
Jedes Jahr findet in Vorbereitung auf die Saison und nach der Saison ein Arbeitseinsatz der Mitglieder des Fördervereins Freibad Plauen - Haselbrunn e.V. statt.
Termin: 25.05.24 10.00 Uhr
19.10.24 (Zeit folgt)
Folgende Arbeiten führen unsere Mitglieder durch:
Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen am Arbeitseinsatz teilzunehmen.
Förderverein Freibad Plauen - Haselbrunn e.V.
c/o M&S Umweltprojekt GmbH
Pfortenstraße 7
08527 Plauen
Telefon: +49 (0) 3741-572190
plauen@mus-umweltprojekt.de
Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. - Ing. Bernd Märtner
Vereinsregister Plauen: VR 1047
Bankverbindung
Empfänger: Förderverein Freibad Plauen-Haselbrunn e.V.
IBAN DE58870800000620537900
Bankverbindung für Spendenbescheinigungen
Empfänger: Förderverein Freibad Plauen-Haselbrunn e.V.
IBAN DE36780608960004055594
Aufnahmeantrag natürliche Personen »
Aufnahmeantrag juristische Personen »
Geschäftsführer:
Prof. Dr. - Ing. Bernd Märtner
1. Vorstand: Jan Rahmig
2. Vorstand: Wolfgang Müller
3. Vorstand: Stephanie Schädlich
Erweiterter Vorstand:
Lutz Wagner
Cornelia Erhardt
Stefanie Petzold
Kassenwart:
Stephanie Schädlich
Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Sitzungen um die Weiterentwicklung bzw. bestehende und geplante Projekte des Fördervereins zu besprechen.
Mitgliederversammlung: 22.11.24
Wir danken unseren Mitgliedern für die Unterstützung zum Wiederaufbau und Erhalt des Freibades.
Ralf Oberdorfer
Hans Peller
Thomas Dasinger
Frank Schaufel
Ursula Müller
Stefan Knöckel
Fortbildungsakademie d. Wirtschaft
Ute Göbel
Hubertus Deiters
Dietmar Schlegel
Wolfgang Müller
Ulrich Schmidt
Steffen Scherzer
Wilfried Hub
Klaus Götz
Dr. Mario Werrmann
Stephanie Schädlich
Manuela Strobel
Cornelia Erhardt
Bauplanung Plauen GmbH
M & S Umweltprojekt GmbH
Frank Wolf
Sabine Ret
Peter vom Hagen
Horst Schumann
Siegmar Wolf
Dietrich Wetzel
Jürgen Eberhardt
Sternquell-Brauerei GmbH
Herbert Heinz
Michael Rannacher
Christel Knoll Vertriebsservice GmbH
Friedhelm Schneider
Christa Winzer/ Petra Händel
Roland Eichhorn
Sophia Malß
Pierre Grasse
Lutz Wagner
Christoph Löning
Bernd Müller
Ralf Bräunel
Dr. Tilo Sachs
Günter Hager
Matthias Wendel
Möbelcenter Biller GmbH
Eberhard Eisel
Frank Löffler
Autohaus Oppel GmbH
Helga Löffler
Michael Köbrich
Hartmut Malß
Ronny Adler
Christiane Goll
Matthias Eibisch
Nick Götz
Christoph Märtner
Mario Bahmann
Ingo Eckardt
.
(1) Der Verein führt den Name “Förderverein Freibad Plauen-Haselbrunn”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach Eintragung den Zusatz e.V. (2) - Sitz des Vereins ist Plauen.
Zweck des Vereins ist die Entwicklung, Förderung und Begleitung von Freizeitanlagen auf dem Gebiet der Stadt Plauen, insbesondere weiterhin die Förderung der Rekonstruktion, Sanierung, Modernisierung sowie der Traditionsbewahrung und des Erhaltes des Freibades Plauen - Haselbrunn in seiner Funktion als Familienfreizeitanlage der Stadt Plauen. Zur Verwirklichung des Vereinszweckes darf der Verein auch selbst als Investor und/ oder als Betreiber fungieren bzw. die Betreibung an Dritte übertragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins sowie vom Verein aufgenommene Kredite dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, das mit dem auf die Eintragung des Vereins im Vereinsregister folgenden 31. Dezember endet.
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
(2) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch Aushändigung einer Mitgliedskarte erworben.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes,
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandmitglied; sie ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig,
c) durch Ausschluss aus dem Verein.
(4) Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
Die Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung, Vorstand, erweiterte Vorstand.
(1) Der Vorstand des Vereins i. S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden (Kassenwart) sowie dem Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR außerhalb des genehmigten Haushaltsplanes ist er verpflichtet, die Zustimmung des Erweiterten Vorstandes einzuholen.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
(3) Der Vorstand des Vereins darf zur Unterstützung seiner Tätigkeit, insbesondere zu seiner fachlichen Unterstützung, einen Beraterkreis gründen.
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen Erweiterten Vorstand. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes zu unterstützen und zu beraten. Er besteht aus mindestens vier und höchstens sechs Mitgliedern.
(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr,
• Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
• Wahl des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes,
• Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages,
• Beschlüsse über Satzungsveränderung und Vereinsauflösung,
• Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
(3) Einberufene Mitgliederversammlung sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(4) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.
(5) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, welches vom Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentlich Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt § 9 entsprechend.
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler und Studenten bis zu 50 % ermäßigen. Die Beiträge werden in einer Beitragsordnung schriftlich fixiert.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Plauen, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Vereinszwecks zu verwenden hat.
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